Filesharing - Tauschbörsen

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Die Kanzlei Karpus berät Sie bei der Abwehr von urheberrechtichen Abmahnungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Internettauschbörsen, die seit Jahren zu einem Schwerpunkt der Kanzleipraxis gehört.

Grundsätzlich wird dabei empfohlen, sich ummittelbar nach Erhalt der Abmahnung mit uns in Verbindung zu setzen, da auf eine solche Abmahnung in fast allen Fällen eine Reaktion notwendig ist. Je nach Fallkonstellation werden wir mit Ihnen erörtern, ob ggf. eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden muß, oder die Abmahnung ganz zurück gewiesen werden kann.

In Fällen grundsätzlich berechtigter Abmahnungen prüfen wir für Sie, ob die von der Gegenseite geltend gemachten Anspürche eventuell zu weit gehen und weisen diese dann entweder zurück oder suchen für Sie eine Einigungsmöglichkeit mit der Gegenseite.

Aber auch wenn Sie sich zunächst allein gegen eine Abmahnung gewehrt haben und nun gegen Sie ein Mahnbescheid erlassen oder Klage erhoben worden ist, beraten wir Sie gerne und vertreten Sie vor Gericht.